Insidertipps zum Geld verdienen

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Insidertipps zum Geld verdienen im Internet gibt es, wie man hier auf der Seite sehen kann, sehr viele. Mit Meinungsumfragen und Emails oder an Umfragen teilnehmen sind für jeden möglich ohne großen Aufwand, vergleichen Sie diverse Angebote.

Man sollte dabei aber immer auf die Masse setzen. Wenn ein Partner Probleme macht, nicht zahlt oder es kommen zu wenig Umfragen oä. am besten noch kurze Zeit testen und dann wenn keine Besserung zu bemerken ist, alles bei diesem „Partner“ kündigen.

Es ist es nicht Wert sich darüber lange zu ärgern, da es meist doch nur um kleiner Beträge geht, bis max. 100-150 Euro /Monat.

Natürlich kann man nur mit einer eigenen Webseite richtig Geld verdienen und einen kontinuierlichen Umsatz erwirtschaften. Das wiederum kann nicht jeder, da doch sehr viel Fachwissen dazu gehört. Ich will jetzt hier nicht auf SEO und weitere Optimierungen der Webseite eingehen, da gibt es jede Menge Portale im Netz, die da, zum Teil sehr gut drüber informieren.


Weitere Insidertipps zum Geld verdienen

Verkaufen über Ebay

Natürlich ist es möglich, mit Ebay richtig viel Geld zu verdienen. Wenn Sie z. B. an einen günstigen Artikel kommen, vielleicht aus dem Ausland, der hier in Deutschland ggf. gefragt wird, kaufen Sie ihn in größerer Menge und verkaufen ihn mit Gewinn. Das sollte aber alles erst mal getestet werden.

Mögliches Beispiel:

Sie haben den Artikel XYZ und der kostet Sie 2,95 Euro im Einkauf, mit Versand und Kosten usw. liegen Sie bei 3,20 Euro. Dann verkaufen Sie diesen Artikel bei Ebay für 5,90 Euro das sind dann 2,70 Euro Gewinn. Bei einer Menge von 100 Verkäufen pro Monat sind das dann 270 Euro Gewinn. Das ist OK, aber für die Arbeit, verpacken und versenden, Ebay bearbeiten etc. ist das eher wenig!

Geld verdienen – Beachten Sie Folgendes:

Also immer mal objektiv ausrechnen, was es wirklich bringt und ob es sich lohnt. Sie sollten aber „immer bedenken“, dass sie als Verkäufer in großen Mengen als Händler gelten. Bei Ebay und vor dem deutschen Gesetz. Beachten Sie also die Einstellung auf „gewerblich“, fügen Sie aktuelle AGBs hinzu, geben Sie ein Rückgaberecht und versteuern Sie „jeden“ Verkauf“ – Das gleiche gilt auch, wenn Sie zb. Trödelmarkt-Ware verkaufen. Auch, wenn diese gebraucht ist. Es gibt da keine Faustregel, aber vor jedem Gericht gelten Sie ab 50-80 verkauften Artikeln pro Monat als Händler, egal ob es Neu- oder Gebrauchtware ist!